ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PHOTOPRESS AG

A) ALLGEMEINES

A) 1. ANWENDUNGSBEREICH

PHOTOPRESS AG, ein Unternehmen für Media-Relations, bietet unter anderem in den Bereichen Presse-Bild-Service, Presse-Text-Service, Presse-Film-Service Dienstleistungen an. Für diese Dienstleistungen von PHOTOPRESS AG gelten ausschliesslich die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PHOTOPRESS AG (nachfolgend "AGB" genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden, die auf Bestellscheinen, Lieferscheinen o.ä. vermerkt sind, werden nicht akzeptiert.

A) 2. BESONDERE VEREINBARUNGEN

Sondervereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, sind nur in schriftlicher Form gültig.

B) DIGITALE DATENBANK

B) 1. KONDITIONEN BEI ZUGRIFF DIGITALE DATENBANKEN

B).1.1 PHOTOPRESS AG bietet auf ihrer digitalen Datenbank www.photopress.ch Bilder, Video- und Ton- sowie Textdokumente mit und ohne Passwortschutz an. Als Bezug von Bildern gilt insbesondere jedes Download oder Drag und Drop.

B) 1.2 Alle Dokumente auf PHOTOPRESS stehen dem User für redaktionelle Zwecke kostenlos zur Verfügung. Dokumente ohne Passwortschutz lassen sich ohne persönliches Login für einen Download öffnen. Der Bezug von Dokumenten mit Passwortschutz erfolgt in Absprache mit PHOTOPRESS AG und nach Zustellung eines persönlichen Logins.

B) 2. KONDITIONEN BEI VERWENDUNG VON Dokumenten

B) 2.1 Die Verwendung von Dokumenten, die PHOTOPRESS AG auf ihrer digitalen Datenbank zur Verfügung stellt, ist für redaktionelle und interne Zwecke kostenlos und ohne Rücksprache möglich. Ein kommerzieller Verwendungszweck (Werbung, Inserat) muss im Vorfeld mit PHOTOPRESS AG abgesprochen werden und wird gemäss den Tarifen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –archive (SAB) abgerechnet.

C) Dienstleistungen

C) 1. GEGENSTAND

C) 1.1 PHOTOPRESS AG bietet folgende Dienstleistungen an:

C) 1.2 Art, Umfang und Inhalt der Dienstleistungen, welche PHOTOPRESS AG im Rahmen eines spezifischen Auftrages für den Kunden erbringt, richten sich ausschliesslich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von PHOTOPRESS AG.

C) 2. ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN / ZUSATZAUFTRÄGE

C) 2.1 PHOTOPRESS AG ist berechtigt, die Bildproduktion von einem (oder mehreren) Pressefotografen nach freier Wahl ausführen zu lassen.

C) 2.2 Der Kunde ist berechtigt, nach Absprache mit PHOTOPRESS AG den oder die von PHOTOPRESS AG eingesetzten Pressefotografen für individuelle Fotowünsche einzusetzen. Ist nichts anderes vereinbart, werden diese Einsätze nach Zeitaufwand und Spesen gemäss den offiziellen Tarifen von PHOTOPRESS AG verrechnet.

C) 3. BILDVERWENDUNG DURCH KUNDEN

C). 3.1 Alle Rechte an Dienstleistungen und Produkten, welche im Rahmen des spezifischen Auftrags mit dem Kunden erbracht werden (insbesondere Bildmaterial), verbleiben bei PHOTOPRESS AG oder den berechtigten Dritten.

C). 3.2 In gegenseitiger Absprache kann der Kunde das Copyright der im spezifischen Auftrag erstellten Dokumente (Bilder, Filme) für eine bestimmte Dauer und bestimmte Zwecke erwerben:

a) Für firmeneigene Broschüren (auch Kundenbroschüren), Pressemappen, Jahres- und Finanzberichte, Webauftritte.

b) Für sonstige Werbezwecke (kommerzielle Werbung) in eigener Sache wie Inseratekampagnen, Plakat-, Megaposter.

Das Entgelt für diese Verwendung richtet sich nach den SAB-Tarifen.

Das Copyright für die im spezifischen Auftrag erstellten Dokumente (Bilder, Filme) kann auch komplett und unbeschränkt erworben werden. Das Entgelt hierfür richtet sich nach Aufwand des Auftrages und wird in gegenseitiger Absprache zwischen PHOTOPRESS AG und dem Kunden vereinbart.

Jede andere, vorstehend nicht erwähnte Verwendung, wie beispielsweise die entgeltliche Weitergabe von Bildern und Filmen an Dritte, bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung von PHOTOPRESS AG und ist mit separater Honorarvereinbarung zu entschädigen. Unter Vorbehalt einer anderslautenden schriftlichen Abmachung bemisst sich die Höhe des Honorars nach Massgabe der aktuellen Preisempfehlung für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –archive (SAB). Die in Rechnung gestellten Honorare umfassen nur die einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks. Jede weitere Nutzung bedarf der Zustimmung von PHOTOPRESS AG und ist separat nach den vorstehend genannten Ansätzen honorarpflichtig.

C) 4. ENTSCHÄDIGUNG

C) 4.1 Die Höhe der Entschädigung der von PHOTOPRESS AG erbrachten Dienstleistungen richtet sich ausschliesslich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von PHOTOPRESS AG.

C) 4.2 PHOTOPRESS AG hat das Recht bei Geschäftsbeziehungen mit unbeschränkter Dauer einseitig unter Einhaltung einer zweimonatigen Ankündigungsfrist per Ende Juni bzw. per Ende Dezember eines jeden Jahres die Gebühren und Honorare anzupassen. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Übt PHOTOPRESS AG ihr Recht aus, ist der Kunde seinerseits berechtigt, bis spätestens einen Monat vor Datum des Wirksamwerdens der neuen Preisansätze durch einseitige, schriftliche Erklärung den Vertrag zu beendigen. Hat der Kunde eine Beendigungserklärung fristgerecht ausgesprochen, besteht der Vertrag nur noch bis zum Ende der Gültigkeit der bisherigen Preiskonditionen.

C) 5. VERTRAGSDAUER

Der Vertrag zwischen PHOTOPRESS AG und dem Kunden gilt (unter Vorbehalt einer anderslautenden Vereinbarung) für unbestimmte Zeit und ist ordentlicherweise unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ende eines Kalenderjahres kündbar.

D) RECHTE AN BILDER

D) 1. GRUNDSATZ

Mit Ausnahme der Verwendung im Rahmen des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (insbesondere Urheberrechte) bei PHOTOPRESS AG bzw. beim jeweiligen Urheber. In jedem Fall ist die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial verboten. Für jede vereinbarungswidrige Nutzung von Bildern haftet der Kunde uneingeschränkt.

D) 2. VERWENDUNGSRECHTE DES KUNDEN

D) 2.1 PHOTOPRESS AG räumt den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder zu redaktionellen Zwecken ein. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her weiteren Urheberrechten und/oder anderen Persönlichkeitsrechten unterliegen (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Personen usw.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selber einzuholen.

D) 2.2 Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines Bildes. PHOTOPRESS AG lehnt jede Haftung - insbesondere bei der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes oder der Rechte Dritter - ab.

D) 3. URHEBERRECHTSHINWEIS

Bei einer Veröffentlichung sind alle Bilder mit dem Urheberhinweis "Foto: PHOTOPRESS AG/ggf.Fotograf" zu kennzeichnen.

D) 4. RECHTE DES KUNDEN AM BILD

D) 4.1 Die Bearbeitung von sämtlichen Bildern ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung der Bilder durch Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung o.ä. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von PHOTOPRESS AG erlaubt.

D) 4.2 Weder die Archivierung noch die elektronische Speicherung von Bilder mit Passwortschutz über die Erstverwendung hinaus ist gestattet. Bilder mit Passwortschutz sowie Bilder im Rahmen eines Presse-Bild-Service, die in Druckvorlagen (z.B. Lithos) oder Internetseiten integriert und nach der erstmaligen Verwendung vom Kunden archiviert werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und gegen ein entsprechendes, zusätzliches Verwendungshonorar nochmals veröffentlicht werden.

E) DATENBANKEN/PASSWÖRTER

E) 1. VERFÜGBARKEIT VON DATENBANKEN

PHOTOPRESS AG bietet eine hohe Verfügbarkeit ihrer Datenbank, kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Datenbanken übernehmen. Das Recht, jederzeit Unterhaltsarbeiten auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können, ist ausdrücklich vorbehalten.

E) 2. VERWENDUNG VON PASSWÖRTERN

PHOTOPRESS AG übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung von Passwörtern, die dem Kunden den Zugriff auf Datenbanken von PHOTOPRESS AG ermöglichen.

F) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ÄNDERUNG DER PREISKONDITIONEN

F) 1. FRISTEN

Rechnungen sind grundsätzlich innert dreissig Tagen nach deren Zustellung rein netto ohne Abzug für Skonto zur Zahlung fällig.

F) 2. ABGABEN

Alle Preisangaben sind exklusive Mehrwertsteuer.

F) 3. ZAHLUNGSVERZUG

F) 3.1 Sind Rechnungen trotz entsprechender Mahnung ausstehend, ist PHOTOPRESS AG ohne Vorankündigung berechtigt, die Annahme weiterer Aufträge zu verweigern bzw. die kundenspezifische Navigation auf www.photopress.ch zu sperren.

F) 3.2 PHOTOPRESS AG ist berechtigt, ihre ausserordentlichen Bemühungen z.B. für die Erstellung von Rechnungen nachträglich zu korrigierende Rechnungsadresse usw. nach Aufwand als zusätzliche Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.

G) GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

G) 1. GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand und ErfülIungsort ist Zürich.

G) 2. ANWENBARES RECHT

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt Schweizerisches Recht.

 

PHOTOPRESS AG, Grubenstrasse 45, CH - 8045 Zürich

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